Julius Meinl V (vertreten durch die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer) hat gegen den Vorsitzenden des IVA-Interessenverband für Anleger, Wilhelm Rasinger, Klage wegen Ehrenbeleidigung (§ 1330 ABGB) und Widerruf eingebracht. Inkriminiert wird ein auf der IVA-Homepage www.iva.or.at erschienener Beitrag unter dem Titel "Sittenbild Meinl". Darin hat sich Rasinger kritisch mit den Vorgängen um den umstrittenden Aktienrückkauf und dessen nachteilige Folgen für die MEL-Aktionäre/Zertifikatsinhaber auseinandergesetzt und seine persönliche Meinung dazu ausgeführt. Nicht auf Widerruf geklagt wurde die resümierende Formulierung: "Die Strategie von Julius Meinl V, der zwar hochintelligt und in finanziellen Angelegenheiten sehr kreativ ist, aber trotz stattlichem Vermögen offenbar nicht genug kriegen kann, wird immer deutlicher".
Die Kanzlei des Ex-Justizministers Dr. Dieter Böhmdorfer wird den IVA in dieser Causa vertreten.
Der IVA hat auf Basis bekanntgewordenen Nachrichen und Fakten eine Sachverhaltsdarstellung erarbeitet. Diese wird in englischer Sprache an die Aufsichtsbehörde in Jersey (Jersey Financial Services Commission) gerichtet und darüber hinaus der Finanzmarktaufsicht (in Deutsch und Englisch) zur Kenntnis gebracht.
IVA-Vorsitzender Rasinger: "Die zuletzt bekannt gewordenen Absichten von Julius Meinl V bzw. des ihm nahestehenden MEL-Boards erfordern, dass die Behörden mögliche Gesetzesverletzungen und strafrechtliche Aspekte raschest prüfen können."
|